European Authentic Weng Tjun Kung Fu Federation
Akademie für Selbstschutz & professionelle Selbstverteidigung

Weng Tjun Kung Fu
Selbstschutz & Selbstverteidigung

Aus gegeben Anlass und den vermehrten Angriffen mit Messern, hier mal ein Auszug aus dem deutschen Waffengesetz: tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. Buchstabe a sind insbesondere

Hieb- und Stoßwaffen

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich), deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser), deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser), mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser), Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge. Alle zuvor gennaten Arten von Messern fallen unter das Verbot des Führens (mitführens) nach § 42 a WaffG.

Ausnahmen: Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

ohne Titel

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